S  c  h  a  u  k  a  s  t  e  n   

Achtung !
Vollsperrung des Bahnübergangs
vom 06. März bis 14. April 2023
  
  Informationen vom Vorstand
  Es wird dringend eine Gartenfreundin
  oder ein Gartenfreund für die Betreuung
  des Vereinshauses
gesucht!
  Bei Interesse bitte beim Vorstand melden.


 Vereinshaus_


Termine 2023









Die nächsten Termine
Abwasserentsorgung
1. Arbeitseinsatz
Grünschnittabfuhr


11. 04. 2023 
08. 04. 2023 
08. 04. 2023 
Sprechstunde des Vorstandes
Jeden 4. Samstag im Monat findet 
die Sprechstunde des Vorstandes 
im Vereinshaus von 
  10:00 Uhr bis 11:00 Uhr statt.
 
  Die Fachberaterin für kleingärtnerische Nutzung  

zu Arbeitseinsätzen,  sowie Tipps und Hinweisen  
 
Grünschnittabfuhr
am 08. April 2023 von 09:00 - 16:00 Uhr
am 09. April 2023 von 09:00 - 15:00 Uhr
! Bitte keinen Grünschnitt vorher ablegen !

   
betrifft     Grünschnittablagerung  !
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Ablegen von Grünschnitt
und ähnlichem ausserhalb der eigenen Parzelle ein Verstoß gegen die
Gartenordnung ist. Grünschnitt darf auch nicht vorher bzw. außerhalb der
Grünschnittcontainer abgelegt werden!

 
! Informationen zur Laubenversicherung 
   ab 01. Januar 2022


Anforderungen für den Neuanschluss von Elektrokabeln



Beschlüsse der ordentlichen Mitgliederversammlung
von  2010 bis 2022   
 




Bitte beachten
In der gesamten Gartenanlage gilt 10 km/h als Höchstgeschwindigkeit.
Da der Weg von der Autobahnbrücke bis zur Gartenanlage im Bereich
der Kurve wegen des dichten Bewuchses neben der Fahrbahn schlecht
einzusehen ist, sollte auch hier die Geschwindigkeit gedrosselt werden.


 
  37 Jahre gärtnern im Carbäktal 
    aus der Vereinsgeschichte

    Aufgrund wiederholter Erfahrung bei
      Rettungseinsätzen mit Tel. - 112 -
    wird folgende Handlungsweise empfohlen:

    1.   Die Rettungsleitstelle darauf hinweisen,
    dass der KGV Carbäktal zu Rostock gehört
    und dass
    2.   die Anlage über eine Rettungsschließung - B - 
    verfügt.


Was ist Gemeinschaftsfläche ?


   Was bedeutet 1/3 Regelung ? 
siehe Rahmengartenordnung:
1.2. Mindestens 1/3 der Gartenparzelle muss zum Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf genutzt werden.
1.3. Maximal 1/3 der Gartenparzelle dient der Bepflanzung mit Ziergehölzen, Stauden und Sommerblumen.
1.4. Maximal 1/3 der Gartenfläche können der Erholung dienen. Hierunter fallen die Gartenlaube, ersatzweise Geräteschuppen u. ä. bauliche Anlagen, die überdachten und nicht überdachten Freisitze, alle Wegeflächen, die Rasen - und Wiesenflächen sowie die offenen Wasserflächen der Kleingewässer.
1.5. Die versiegelte Fläche soll 25% der Gartenfläche nicht überschreiten.